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Verfasst von: netwing am 18.03.2009 22:57
 


THEMA:  Sonderausgaben zur Schaffung von Wohnraum
Ich bin 04/2008 in eine neue geförderte Mietkaufwohnung eingezogen. Dabei habe ich 52000 Baukostenzuschuß leisten müssen. Kann ich die 52000 nur 1 malig in der heurigen Arbeitnehmerveranlagung als Sonderausgaben zur Schaffung von Wohnraum geltend machen oder kann ich den Betrag auf mehrere Jahre aufteilen? Zusätzlich habe ich von der Wohnbaugenossenschaft eine Bestätigung für das Finanzamt erhalten das von 04/2008 - 12/2008 zur schaffung des wohnbaues darlehensmittel bzw. eigenmittel verwendet wurden. Bedeutet das das ich diesen Betrag zusätzlich jedes Jahr als onderausgaben zur Schaffung von Wohnraum geltend machen kann?
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