Verfasst von:
Geiserich am
20.03.2009 19:49
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THEMA: Erklärungswechsel |
Nachdem ich im Jahr 2008 neben meinen Angestelltenbezügen auch ein Einkommen als freier Dienstnehmer bezogen habe, muss ich bei Finanz-Online einen Erklärungswechsel vornehmen. Sind das "Einkünfte aus selbständiger Arbeit"? Was zählt als Gewinn, Brutto oder Nettobezüge? Ich habe sowohl in der Firma und zu Hause gearbeitet, wie definiert sich der "Ort der Berufsausübung/Geschäftsleitung"?
Mfg |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
20.03.2009 19:49
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THEMA: Re: Erklärungswechsel |
Eink. aus selbst. A.
Nettobezüge
Wohnung
Sie können noch weitere Ausgaben absetzen:Telefon ,Internet,Arbeitszimmer, etc
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