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Verfasst von: Marianne am 23.03.2009 08:12
 


THEMA:  Zusatzverdienst - Honorarnote
Hallo, ich habe folgende Frage: Ich habe bis Ende 11/08 bei eine Firma gearbeitet und dort jede Menge Urlaub mit meinem Ausscheiden ausbezahlt bekommen (ca. 25 Wochen). Im Dezember 2008 und im Jänner 2009 habe ich bei einer anderen Firma gearbeitet. Aufgrund der schlechten Marktlage mußte ich im Februar 2009 für 1 Monat Kurzzeitarbeitslos gemeldet werden. Ich habe mich auch sofort beim AMS arbeitslos gemeldet. Aufgrund des ausbezahlten Urlaubes meiner "alten" Firma bekomme ich kein Arbeitslosengeld. Ich habe nun im Februar wieder bei meiner "alten" Firma gearbeitet. Lt. Auskunft meiner "alten" Firma soll ich eine Honorarnote für die geleistete Tätigkeit ausstellen. Das Anmelden wäre für einen Monat zuviel Aufwand und außerdem zahlen sie ohnehin noch bis ca. Mitte 2009 einen Teil der Sozialversicherung (aufgrund des ausbezahlten Urlaubs). Wir haben uns für die Honorarnote auf einen Betrag von € 3.800,-- geeinigt. Was muß ich bei dieser Honorarnote nun beachten? Keine Steuern ausweisen? Muß ich diese € 3.800,-- versteuern, wenn ja wie? Infos werden dringend benötigt. Vielen Dank
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