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Verfasst von: Stephan Kliemstein am 23.03.2009 15:12
 


THEMA:  selbstständig / unselbstständig
Hallo, ich habe folgende Frage und wäre über hilfreiche Antworten sehr dankbar. Ich beziehe derzeit Einkünfte aus selbststängiger Arbeit (freier Journalist; monatlich rund 800 Euro; Honorarnote) und bin darüber hinaus noch Rechtspraktikant (unselbstständig; monatl. ca. 1000 EURO netto). Wie wird versteuert? Welcher Steuersatz zählt? Und rentiert sich die selbstständige Tätigkeit nach Abzug der Steuer überhaupt noch? Besten Dank für Info! Steph
Verfasst von: Jutta Rapp am 23.03.2009 15:12
 


THEMA:  Re: selbstständig / unselbstständig
Das Jahreseinkommen aus beiden Tätigkeiten ist in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Die bereits abgezogenen Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet. Unter "https://www.bmf.gv.at/Steuern/Berechnungsprogramme/_start.htm" können Sie eine Steuerberechnung vornehmen.
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