Unser Sohn ist zu 80% behindert und wir beziehen erhöhte Kinderbeihilfe. Im Einkommensteuergesetz steht, dass in diesem Falle ein Freibetrag von 262€ monatlich ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten zusteht (siehe https://findok.bmf.gv.at/findok/showBlob.do;jsessionid=9DEBF3476E8E644A007549536AC92820?base=RLPdf&rid=404). Der Punkt bzgl. der Kostentragung ist hier nur bei "behinderten Kindern ohne erhöhte Familienbeihilfe" angeführt.
Es ist hier also keine Rede von einer Kostentragung in Prozent. Wie sieht es aus, wenn beide Elternteile Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer zahlen? Können dann beide Elternteile diesen Feibetrag zu 100% in Anspruch nehmen?
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