Hallo.
Ich habe gehört, dass man die große Pendlerpauschale in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen kann (ich bekomme bereits die kleine), wenn man zur Verrichtung seines Dienstes sein Auto für Dienstfahrten verwenden muss; auch dann wenn man Kilometergeld bekommt. Stimmt das?
Vielen Dank für die Information.
Mit freundlichen Grüßen
Harald
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