Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich beschäftige eine Hausangestellte. Ihr gebührt gemäß § 3 des Mindestlohntarifes für Hausangestellte/Wien bei Urlaub, wenn die Wohnung und Verpflegung nicht in Anspruch genommen wird, eine Vergütung für Wohnung und Verpflegung in Höhe von Euro 16,47 täglich. Für diese Zeit wird der aliquote Teil des Sachbezuges "Volle freie Station" in Höhe von Euro 196,20 monatlich eingestellt. Meine Fragen:
Wie kann die Abrechnung dieser Vergütung und der Entfall des Sachbezuges am
einfachsten vorgenommen werden?
1. Muss diese Vergütung genau nach Urlaubsdauer abgerechnet werden?
2. Wann muss diese Vergütung ausbezahlt werden? (vor Urlaubsantritt?)
3. Könnte diese Vergütung auch einmal jährlich für alle Urlaube berechnet
und ausbezahlt werden?
Vielen Dank im Voraus.
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