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Verfasst von: wischa am 29.03.2009 12:34
 


THEMA:  einkommensteuererklärung
guten abend! vielleicht kann mir wer sagen, ob ich eine einkommensteuererklärung für das jahr 2007 (der bescheid des finanzamts erging im juli 2008) auch jetzt noch korrigieren kann. zur erklärung: ich habe beträge als werbungskosten angegeben, die aber eigentlich meinen gewinn als selbstständiger gemindert haben. danke für ihre antworten.
Verfasst von: egon am 29.03.2009 12:34
 


THEMA:  Re: einkommensteuererklärung
Änderung dürfte aus steuerlicher Sicht nicht notwendig sein. Eventuell Auswirkungen in der Sozialversicherung.
Verfasst von: kiloweise am 29.03.2009 12:34
 


THEMA:  Re: einkommensteuererklärung
Berufung gegen ESt-Bescheide ist meines Wissens nur innerhalb eines Monats möglich. Steht zumindest so auf der letzten Seite meines ESt-Bescheids.
Verfasst von: Mag. (FH) Margrit Pfalzer am 29.03.2009 12:34
 


THEMA:  Re: einkommensteuererklärung
Eine "Korrektur" ist durch eine Berichtigung gemäss § 293 BAO innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des Bescheides noch möglich. Mag. (FH) Margrit Pfalzer Steuerberaterin - 0650-4105969
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