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Verfasst von: Marco am 28.03.2009 17:24
 


THEMA:  Wohnungsvermietung
habe meine ETW vermietet, seit november 2008. Miete bringt nicht so viel ein wie sie mir kostet.Ich kann jetzt den Kaufpreis der Wohnung abschreiben, aber wie amch ich das?? Muss ich dazu eine Einkomenssteuererklärung abgeben? oder kann ich das über die normale Arbeitnehmerveranlagung machen???habe keine Ahnung wie ich das machen soll?
Verfasst von: Jutta Rapp am 28.03.2009 17:24
 


THEMA:  Re: Wohnungsvermietung
Einkünfte aus Vermietung sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Verfasst von: egon am 28.03.2009 17:24
 


THEMA:  Re: Wohnungsvermietung
Wenn aus der Vermietung auf Dauer kein Gewinn erzielt werden kann, ist es Liebhaberei und der Verlust vermindert nicht das restliche Einkommen.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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