Verfasst von:
e-sell am
29.03.2009 13:18
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THEMA: Gründungskosten in UVA |
Muss man die Gründungskosten schon in der ersten UVA angeben, oder werden diese erst beim Jahresabschluß angegeben?
Danke! |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
29.03.2009 13:18
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THEMA: Re: Gründungskosten in UVA |
Vorsteuer dürfen Sie m.E. in dem Monat geltend machen,in dem die Rechnung ausgestellt wurde.
www.steuerberatung-weiss.at
Kostenlose Erstberatung
Terminvereinbarung unter:
01 533 16 37
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