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Verfasst von: Doris H. am 28.03.2009 19:40
 


THEMA:  Nachzahlung bei Arbeitnehmerveranlagung
Hallo, mein Bruder hat für das Jahr 2008 eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung gemacht und es kam eine Nachzahlung von rund 200 Euro. Er war das ganze Jahr beim selben Arbeitgeber beschäftigt, allerdings sind für das Jahreseinkommen zwei Positionen ausgewiesen. Ich nehm mal an, weil er seine Gesellenprüfung bestanden hat (höhere Lohnstufe). Kann das sein? Wie kann es in dem Fall zu einer Nachzahlung kommen? Nun meine Frage, kann man die Veranlagung zurückziehen? Laut BMF Homepage kann man, wenn man den Bescheid bereits bekommen hat, nur noch Berufung einlegen. Allerdings kann man bei der Berufung nur falsche Angaben ändern, oder? Und das war ja nicht der Fall. Vielleicht kann mir jemand helfen. Vielen Dank, Doris
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