Verfasst von:
johann_k am
30.03.2009 11:24
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THEMA: Taggeld bei Fortbildung |
Hallo,
ich arbeite Vollzeit und absolviere gleichzeitig ein Studium (FH mit Anwesenheitspflicht). Die Studienrichtung steht im Zusammenhang mit meiner Berufstätigkeit und dient zur Fortbildung. Darf ich neben dem Kilometergeld, Taggeld (Fahrtdauer + Anwesenheit)und Nächtigungsgeld als Werbungskosten anführen? |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
30.03.2009 11:24
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Verfasst von:
Justin am
30.03.2009 11:24
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THEMA: Re: Taggeld bei Fortbildung |
Ja, aber da sie an diesen Ort regelmäßig wiederkehren, würde ich sagen sie dürfen nur 5 mal/Jahr Taggelder geltend machen (neuer Mittelpunkt der Tätigkeit).
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