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Verfasst von: Carmen am 12.04.2009 15:09
 


THEMA:  Körperschaftsteuer GmbH
Guten Tag, haben mit Jahresbeginn eine GmbH gegruendet. Nun kam vom Finanzamt die Vorschreibung fuer die Körperschaftsteuer mit € 7.500. Wenn ich Berufung einlege mit dem Hinweis, dass wir weder Gewinn erzielen und wir ja auch Neugruender sind, ist das doch o.k. so , oder? Danke, mfG
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 12.04.2009 15:09
 


THEMA:  Re: Körperschaftsteuer GmbH
Ja, Sie können dagegen berufen. www.steuerberatung-weiss.at Kostenlose Erstberatung Terminvereinbarung unter: 01 533 16 37
Verfasst von: andreasdf am 12.04.2009 15:09
 


THEMA:  Re: Körperschaftsteuer GmbH
Mindestkörperschaftsteuer wird jedoch anfallen, das sind in den ersten 4 Kalendervierteljahren 273 Euro pro vollem Kalendervierteljahr.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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