Hallo.
Leider ist mir ausser "nachträglich" kein besseres Wort eingefallen. Ich habe von meinen Eltern ein 1 Jahr altes Notebook überlassen bekommen und da es sich jetzt in meinem Eigentum befindet eben noch abschreiben.
Anmerkung: Ich bin selbstständig tätig, unselbstständig tätig und studiere.
Die Fragen die sich nun ergeben sind folgende.
- Ist das überhaupt möglich?
- Kann ich das Notebook nachträglich ins Anlagevermögen aufnehmen oder sollte ich versuchen das über das Studium zu begründen? Und wenn ja in welcher Höhe?
Danke schon mal.
|
|