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Verfasst von: David am 05.04.2009 13:51
 


THEMA:  Notebook "nachträglich" abschreiben?
Hallo. Leider ist mir ausser "nachträglich" kein besseres Wort eingefallen. Ich habe von meinen Eltern ein 1 Jahr altes Notebook überlassen bekommen und da es sich jetzt in meinem Eigentum befindet eben noch abschreiben. Anmerkung: Ich bin selbstständig tätig, unselbstständig tätig und studiere. Die Fragen die sich nun ergeben sind folgende. - Ist das überhaupt möglich? - Kann ich das Notebook nachträglich ins Anlagevermögen aufnehmen oder sollte ich versuchen das über das Studium zu begründen? Und wenn ja in welcher Höhe? Danke schon mal.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 05.04.2009 13:51
 


THEMA:  Re: Notebook "nachträglich" abschreiben?
Sie können das Notebook vom Privat- ins Betriebsvermögen zum Verkehrswert übernehmen und auf 2 Jahre abschreiben.
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