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Verfasst von: Elisa am 04.04.2009 05:22
 


THEMA:  Freier Dienstvertrag und angestellt
Hallo, Eine Frage zur Einkommensteuer: Ich war bis Ende August 2008 freie Dienstnehmerin und ab September angestellt. Als Freie hab ich etwas mehr als 10.000 verdient, mit den Ausgaben komm ich aber gut darunter. Da müsste ich ja laut Einkommensgrenze nichts zahlen (2007 war ich noch darunter). Zählt bei der Steuerberechnung aber auch das Nettogehalt aus dem Angestelltenverhältnis als Einkünfte dazu? Das heißt, wird für die Berechnung der ESt sowohl das Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit zusammengenommen? Danke für Ihre Hilfe! LG E
Verfasst von: Jutta Rapp am 04.04.2009 05:22
 


THEMA:  Re: Freier Dienstvertrag und angestellt
Das Jahreseinkommen ist die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer
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