Sg Damen und Herren,
ich befinde mich in einem fixen Angestelltendienstverhältnis und habe nun eine gerinfügige Nebenbeschäftigung als Immobilienmakler auf Provisionsbasis angenommen.Ich habe leider wenig Ahnung was die zustätzlichen Abgaben angeht. Ist bis zur Gerinfügigkeitsgrenze eine Abgabe zu leisten ? Was muss ich über der Gerinfügigkeitsgrenze beachten ? Danke!
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