Verfasst von:
genug1 am
16.04.2009 19:19
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THEMA: Ein paar Fragen zur UVA |
Hallo Forum!
Ich bin Unternehmer mit UID in Österreich.
Wenn ich von einem anderen Unternehmer aus der Eu eine sog. Katalogleistung beziehe, habe ich erfahren das ich die Rechnung dann ohne Mwst. ausgestellt bekomme. Ich selbst muss mir dann die Umsatzsteuer nach österreichischem Satz herrausrechnen und in der UVA unter 057 eintragen und unter 066 sogleich wieder als Vorsteuer geltend machen, also eine Nullrechnung in der UVA.
Wie ist es wenn ich jetzt zb. von einem Unternehmer aus der EU andere Waren wie PCs oder Bücher für mein Unternehmen bestelle, bekomme ich dann auch eine Netto-Rechnung ausgestellt? Und wo muss ich diese Mwst. dann eintragen, unter Punkt 065 (Vorsteuern aus innergemeinschaftlichen Erwerb) ?
Würde mich über eine Antwort freuen ;-)
lg
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Verfasst von:
genug1 am
16.04.2009 19:19
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Verfasst von:
Mag. (FH) Margrit Pfalzer am
16.04.2009 19:19
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THEMA: Re: Ein paar Fragen zur UVA |
Wenn Sie eine Ware beziehen liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor.
UVA: KZ 070 und KZ 072 (für 20 %) oder KZ 073 (für 10 %), gleichzeitig: KZ 065 (Vorsteuer mit dem gleichen Betrag).
Achten Sie darauf, dass Sie eine ordnungsgemäß ausgestellt Rechnung erhalten (UID-Nummern ...)
Wenn Sie Ihre Jahressteuererklärung von einem Steuerberater erstellen lassen, werden auch Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen auf Richtigkeit geprüft.
Mag. (FH) Margrit Pfalzer
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