Liebe Forumsteilnehmer:
Wie sieht folgender Fall in der Praxis bei einem E/A Rechner aus:
Ein Wareneinkauf wird in das WEB eingetragen, es wird aber von diesen Waren immer wieder etwas für betriebliche Verwendung entnommen.
1) Ist man verpflichtet das nachträglich im WEB zu erfassen? (wenn ja, wie soll das aussehen)
2) Muss man diese Bewegung in der E/A Rechnung "umbuchen", oder lässt man den Wareneinkauf unverändert?
3) Wie sieht der selbe Vorgang aus, wenn die Ware nicht für betriebliche sondern für private Verwendung entnommen wird?
Vielen Dank bereits im voraus für die Hilfe
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