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Verfasst von: vreni am 13.04.2009 10:10
 


THEMA:  Arbeitnehmer + gerinfügige Beschäftigung
Hallo, ich bin Angestellte und bin zusätzlich einer geringfügigen Beschäftigung 2008 nachgegangen. Jetzt ist meine Frage welches Formular ich ausfüllen muss L1 oder E1 und wo ich den verdienten Betrag einfügen muss. Herzlichen Dank
Verfasst von: Mag. (FH) Margrit Pfalzer am 13.04.2009 10:10
 


THEMA:  Re: Arbeitnehmer + gerinfügige Beschäftigung
Wenn Sie nur Lohneinkünfte (aus einem echten Dienstverhältnis) beziehen, ist das Formular L 1 zu verwenden. Sie sollten nicht nur den verdienten Betrag in das Formular eintragen, sondern überlegen, wie Sie ihre zusätzliche Beschäftigung steueroptimal gestalten. Mag. (FH) Margrit Pfalzer Steuerberaterin
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