Wenn Sie nur Lohneinkünfte (aus einem echten Dienstverhältnis) beziehen, ist das Formular L 1 zu verwenden.
Sie sollten nicht nur den verdienten Betrag in das Formular eintragen, sondern überlegen, wie Sie ihre zusätzliche Beschäftigung steueroptimal gestalten.
Mag. (FH) Margrit Pfalzer
Steuerberaterin
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