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Verfasst von: martin100 am 27.04.2009 12:04
 


THEMA:  Kilometergeld
Hallo, ich habe folgendes Problem. Vor Zwei Jahren habe ich beim Finanzamt angefragt, ob mir das Kilometergeld zusteht wenn meine Mutter Eigentümer des Autos ist und ich es für meine Außendiensttätigkeit benutze. Damals sagte man mir das sei kein Problem. Nun bin ich bei einem neuen Finanzamt, dort ist man der Meinung das mir das Kilometergeld nicht zusteht, da ich nicht Besitzer des Autos bin. Ich bekomme von meiner Firma eine Aufwandsentschädigung von 250€ für 800 Kilometer im Monat und ich führe ein Fahrtenbuch. Kann mir jemand sagen wie nun die rechtslage ist? Danke
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 27.04.2009 12:04
 


THEMA:  Re: Kilometergeld
Ich würde Ihnen - um alle Zweifel zu beseitigen - empfehlen, dass Sie sich von Ihrer Mutter bestätigen lassen, dass Sie von Ihnen dieses KM-Geld als Aufwandsentschädigung für die von Ihr getragenen kosten erhält. Dadurch haben Sie einen Nachweis des Geldabganges. Ob Sie Ihnen dann Geldgeschenke macht um Ihre Liquidität zu stärken ist dann eher eine Frage der Höhe ob es zu einer Meldepflicht kommt. Zu einer Steuerpflicht kommt es aber durch die Zahlung an Ihre Mutter nicht da sie ja die Kosten dirket trägt und hier wohl keine gewerbliche Vermietung vorliegt und ebenso nicht durch eventuelle Geldgeschenke von ihr an Sie, um sie wiederum finanziell zu entlasten, somit ist das eine praktikable Lösung. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA
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