Liebes Steuer-Forum!
Ich habe eine Frage, habe neben meiner Hauptbeschätigung (40 St/Woche) noch selbständige Einkünfte.
Bin aber immer unter der mtl. Geringfügigkeitsgrenze (Gewinn unter EUR 3.881,52 p.a.)
Darf ich eigentlich wenn ich im Mutterschutz bin (8 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt) Honorarnoten verrechnen bzw. nicht selbständig arbeiten? Oder bekomme ich dann ein Problem mit der GKK wegen Wochenschutz, möchte ich wirklich vermeiden, falls ja.
Bzw. gilt diese Gewinngrenze für die Sozialversicherung (zahle derzeit nur UV) auch wenn ich in Karenz bin? Wo bin ich dann versichert? Mit meinem Mann mit?
Danke für die Antworten,
mfg Elisabeth
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