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Verfasst von: Lothar Heinrich am 15.04.2009 09:44
 


THEMA:  Minderung des steuerpflichtigen Einkommens - Nebenerwerbslandwirt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe als Angestellter Einkommen aus unselbständiger Arbeit. Darüber hinaus gelte ich seit mitte 2008 Aufgrund meiner geänderten Wohnverhältnisse offiziell als Nebenerwerbslandwirt. Ich erziele mit meiner Landwirtschaft keinerlei Einkünfte. Kann ich trotzdem Ausgaben, die für die Bewirtschaftung von Grund und Boden notwendig sind (Landwirtschafltiche Maschinen, ...) geltend machen? D.h. kann ich mit 2008 von Arbeitnehmerveranlagung auf einen Einkommensteuerbescheid "umsteigen" und damit mein steuerpflichtiges Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit senken? Mit freundlichen Grüßen, Lothar Heinrich
Verfasst von: Johanna am 28.02.2014 23:10
 


THEMA:  Minderung des steuerpflichtigen Einkommens - Nebenerwerbslandwirt

ja, aber nur kurzfristig. Wenn Sie keinen Gewinn erzielen, ist das Liebhaberei.

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