Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Mani am 12.05.2009 19:25
 


THEMA:  Honorarnote + AMS
Hallo, Eine frage die mich beschäftigt.. ich war von jänner bis ende märz arbeitslos und habe AMS geld bezogen.. gleichzeitig hatte/habe ich die möglichkeit von jänner bis juni auf honorarbasis eine arbeit zu erledigen für die ich am ende (also im juni) einen betrag von 3500eur ausbezahlt bekomme. das heisst ich bekomme nach einem halben jahr "arbeit" einmalig diesen betrag ausbezahlt.. Komme ich damit irgendwie in schwierigkeiten was meinen AMS bezug betrifft? ich habe ja kein geld bekommen in der zeit wo ich arbeitslos war somit habe ich AMS geld rechtmässig bezogen!? und wie muss ich meine honorarnote nun auf jahressicht berechnen? variante 1. ich habe jänner bis juni auf honorarbasis 3500eur verdient. dieser betrag wird einmalig im juni an mich ausbezahlt.. somit habe ich jänner bis juni umgerechnet monatlich 583eur verdient und somit ams nicht beziehen dürfen? variante 2. ich habe im juni 3500 bekommen.. dies wird jedoch aufs ganze jahr aufgerechnet d.h 12 monate .. somit habe ich monatlich 291eur dazuverdient was auch für ams absolut korrekt ist... variante 3. es ist absolut egal für welchen zeitraum ich diese 3500eur bekommen habe. das einzige was zählt ist der monat in dem ich den betrag bekommen habe und da ich im juni schon seit 2 monaten nichtmehr ams geld beziehe ist das absolut egal... Was ist nun richtig und wer kann mich aufklären? Danke
Verfasst von: irene.pollak am 12.05.2009 19:25
 


THEMA:  Re: Honorarnote + AMS
Guten Morgen Mani, solange du die geringfügigkeit im jahresdurchschnitt nicht übersteigst passiert gar nichts. 3.500 Euro liegen unterhalb der geringfügigkeitsgrenze. ich habe zu diesem thema bis zur volksanwaltschaft recherchiert. man bekommt wirklich nur unter allergrößtem einsatz tröpfchenweise dazu auskünfte. aber ich habe mir bereits einen gewissen fundus an wissen zugelegt. viel glück. im übrigen finde ich das nicht richtig, dass, wenn man das glück hat angestellt zu werden, man arbeitslosengeld nicht zurückzahlen muss, wenn man aber nur einen befristeten werkvertrag bekommt, das dann rückwirkend vom arbeitslosengeld abgezogen wird. dies ist eine diskriminierung in zweifacher weise. einmal, weil man NUR ein prekäres arbeitsverhältnis gefunden hat und ein weiteres mal, weil einem dadurch der arbeitslosengeldbezug gekürzt wird. wäre vielleicht eine sache für den fvgh. LGMani geschrieben: > Hallo, > > Eine frage die mich beschäftigt.. > > ich war von jänner bis ende märz arbeitslos und habe AMS geld > bezogen.. > > gleichzeitig hatte/habe ich die möglichkeit von jänner bis juni > auf honorarbasis eine arbeit zu erledigen für die ich am ende > (also im juni) einen betrag von 3500eur ausbezahlt bekomme. > > das heisst ich bekomme nach einem halben jahr "arbeit" einmalig > diesen betrag ausbezahlt.. > > Komme ich damit irgendwie in schwierigkeiten was meinen AMS > bezug betrifft? > ich habe ja kein geld bekommen in der zeit wo ich arbeitslos > war somit habe ich AMS geld rechtmässig bezogen!? > > und wie muss ich meine honorarnote nun auf jahressicht > berechnen? > > variante 1. ich habe jänner bis juni auf honorarbasis 3500eur > verdient. dieser betrag wird einmalig im juni an mich > ausbezahlt.. somit habe ich jänner bis juni umgerechnet > monatlich 583eur verdient und somit ams nicht beziehen dürfen? > > variante 2. ich habe im juni 3500 bekommen.. dies wird jedoch > aufs ganze jahr aufgerechnet d.h 12 monate .. somit habe ich > monatlich 291eur dazuverdient was auch für ams absolut korrekt > ist... > > variante 3. es ist absolut egal für welchen zeitraum ich diese > 3500eur bekommen habe. das einzige was zählt ist der monat in > dem ich den betrag bekommen habe und da ich im juni schon seit > 2 monaten nichtmehr ams geld beziehe ist das absolut egal... > > Was ist nun richtig und wer kann mich aufklären? > > Danke >
Verfasst von: Mani am 12.05.2009 19:25
 


THEMA:  Re: Honorarnote + AMS
Hallo, Danke ihnen für die ausführungen. Es handelt sich hierbei bei genauer betrachtung jedoch nicht um einen werkvertrag sondern um Provisionszahlungen aus vermittlertätigkeit (internet werbeeinnahmen). Das heisst ich schulde niemand ein "werk". So gesehn muss man das wohl eher als einkünfte aus selbständiger erwerbstätigkeit betrachten!? SV Pflicht besteht bei diesem geringen betrag auf jeden fall nicht. und wenn 3500eur unabhängig davon in welchem zeitraum diese "verdient" wurden grundsätzlich aufs ganze jahr aufgerechnet werden dürfte das kein problem sein? hmm kompliziert alles.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.86 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.