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Verfasst von: Hubert 123 am 13.05.2009 16:30
 


THEMA:  Rechnungsausstellung
Guten Tag! Haette eine Frage zur Rechnungsaustellung: Habe bis jetzt meine Rechnungen immer zu Versanddatum ausgestellt. Auch wenn ich das Geld z.B. am 5.5.08 bekommen hab und erst am 17.9.08 versandt habe da der Empfänger die Ware erst zu diesem Zeitpunkt benötigte. Dadurch die Mwst. auch erst 2 Monate nach Rechungsdatum abgeliefert obwohl das Geld schon vorher auf meinem Konto lag. Ist das in Ordnung?? Freue mich auf eine Antwort. Danke Hubert
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 13.05.2009 16:30
 


THEMA:  Re: Rechnungsausstellung
Seit dem 01.01.1995 werden Anzahlungen bereits mit deren Bezahlung besteuert. Erhält man also eine Anzahlung bevor der Auftrag endgültig erledigt ist, entsteht die Steuerschuld mit Ende des Monats, in welchem die Anzahlung kassiert wurde Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA
Verfasst von: Wt/StB am 13.05.2009 16:30
 


THEMA:  Re: Rechnungsausstellung
Bei Anzahlungen ist umsatzsteuerlich immer nur maßgeblich, WANN die Zahlung erfolgte. Das Rechnungsdatum für die Anzahlung ist umsatzsteuerlich unerheblich.
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