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Verfasst von: irmi am 27.04.2009 11:44
 


THEMA:  2 Einzelunternehmer nutzen gemeinsam Privatauto
Hallo, ich habe folgendes Verständnisproblem. Wir sind 2 Einzelunternehmer (Ehepaar) und nutzen gemeinsam unsere beiden privaten Autos auf KM-Geldbasis. Beide Autos sind aber auf Unternehmer Nr.1 angemeldet. Da jeder mit dem Auto fährt, welches gerade frei ist, haben wir eben auf beiden Autos je dienstliche KMs. Die Obergrenze für die Kilometergeldabrechnung sind nun 30.000 km pro Jahr (auch pro Auto???) und mind. 50% der gefahrenen KM müssen privat sein. Alles gut und schön, aber wie verhält sich das in unserem Fall? Müssen die dienstlichen Kilometer der beiden Unternehmen zusammengerechnet werden und dann erst den privaten Kilometern gegenübergestellt werden? Oder zählen beide Unternehmen für sich alleine? Beispiel 1.Auto: Unternehmer 1 fährt 5937 km, Unternehmer 2 fährt 2709 km und völlig privat wurden 6970 km gefahren. a) U1 + U2 ergibt gemeinsam 8646 km ---- also leider mehr als die 6970 km privat b) U2 (nicht Autobesitzer) + private KM ergibt 9679 km --- also mehr "private" km als U1 dienstlich fährt – somit ist für beide Unternehmen die Kilometergeldabrechnung zulässig. Was gilt für die Steuerberechnung der jeweiligen Einzelunternehmer? a) oder b) ? Für mich wäre logisch b), aber ist das auch für das Finanzamt so? Mit dem 2. Auto wird etwas weniger gefahren, aber das Verhältnis dienstlich zu privat ist in etwa dasselbe. Ich wäre dankbar für eine entsprechende Information. Möchte mich nicht unwissentlich in eine strafrechtliche Situation bringen.
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 27.04.2009 11:44
 


THEMA:  Re: 2 Einzelunternehmer nutzen gemeinsam Privatauto
Liebe Irmi, tja, das klingt ja echt verzwickt. Also ich würde das so auflösen: Unternehmer 1 gibt beide KFZ in das Betriebsvermögen, setzt die Echtkosten ab. Es wird für jedes Fahrzeug ein Fahrtenbuch geführt. Die Fahrten die von Unternehmer 2 geführt werden, werden mit Rechnung von U 1 an U2 verrechnet und stellen somit bei U1 eine Einnahme (daher auch betriebliche Nutzung) und bei U2 eine Betriebsausgabe dar. Die Privatkilometer (sowohl von 1 als auch von 2) nimmt dann der U1 als seinen Privatanteil an den KFZ. Ergibt sich für eines der KFZ daraus dann eine Nutzung betrieblich unter 50 % dann wandert das aus der betrieblichen Erfassung und für die betriebliche Nutzung des U1 werden auch km-Gelder als Betriebsausgabe angesetzt. So könnte man das nach meiner Ansicht ganz pragmatisch lösen. Wie gefällt Ihnen die Lösung? Lieben Gruß Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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