ich habe ein uneheliches kind und bin beruflich in eine andere stadt gezogen, wobei ich meine bisherige eigentumswohnung beibehalten habe und zusätzlich am arbeitsort eine 2. wohnung gemietet habe.
besuchsrecht für meine tochter habe ich alle 2 wochen.
nun meine fragen:
1. kann ich diese fahrten als familienheimfahrten beim jahresausgleich geltend machen?
2. kann ich die kosten für doppelte haushaltsführung länger als 6 monate geltend machen?
|
|