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Verfasst von: Bernd Jone am 28.04.2009 09:58
 


THEMA:  Schulen und Vorsteuer
Wenn ich als Kleinunternehmer eine Dienstleistung für eine Schule inkl. Ust. in Rechnung stelle, ist die Schule zum Vorsteuerabzug berechtigt? Sind Schulen allgemein zum Vorsteuerabzug berechtigt? Danke schon einmal für eure Antworten!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 28.04.2009 09:58
 


THEMA:  Re: Schulen und Vorsteuer
Ob die Schule vorsteuerabzugsberechtigt ist, hängt davon ab, was für eine Schule es ist. Aber als Kleinunternehmer sind Sie selbst ja von der Ust befreit und können keine in Rechnung stellen.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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