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Verfasst von: Happy am 24.04.2009 16:33
 


THEMA:  KöSt Rückzahlung bei Auflösung der GmbH
Guten Tag, ich beabsichtige meine GmbH aufzulösen. Erhalte ich die vorrausbezahlte MindestKöSt rückerstattet? Die GmbH hat bisher nur Verluste verbucht. Danke für die Info
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 24.04.2009 16:33
 


THEMA:  Re: KöSt Rückzahlung bei Auflösung der GmbH
Ja, nach der Abwicklung bekommen Sie die MiKö zurück.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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