Sehr geehrte Damen und Herren
Ein Kollege von mir, der auch in der Schweiz wohnt, hat 2008 ab 01.06. 2 bis 3 Tage pro Woche in Wien gearbeitet und wurde während dieser Zeit auch vom Österreichischen Arbeitgeber bezahlt. Dabei wurde Lohnsteuer einbehalten.
Ich bin der Meinung, dass diese zurückgefordert werden sollten, da der Wohnsitz des Kollegen immer in der Schweiz war. Wie kann ich diese Lohnsteuer zurückfordern?
Ich danke für Ihre Hilfe.
Freundliche Grüsse
Alexander Bättig
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