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Verfasst von: hstrehe am 26.04.2009 11:31
 


THEMA:  Wiederaufnahme des Verfahrens Einkommensteuer 2002
Guten Tag, Ich bekam gestern vom Finanzamt einen Brief in dem ich informiert wurde, das der Einkommensteuerbescheid 2002 (Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 (4)BAO zu Bescheid v. 16.9.2005) aufgehoben wurde und rückwirkend € 364 zu Zahlen sind. Begründung: Meine Gattin hatte mehr als € 4400 verdient und für die Kirche sind max. € € 75 absetzbar. Meine Fragen: Gibt es hier keine Verjährungsfristen? Die Einkommensteuer wurde wie folgt berechnet: 0% für die ersten €3640,-, 21% für die weiteren €3640,- 31% für die restlichen 7700,45 Im Nachhinein kommt die Aufschlüsselung doch sehr hoch vor. oder teusche ich mich? Besteht theoretisch die Möglichkeit den Jahresausgleich 2002 auch zurück zu Ziehen? (Da das FA doch den Steuerbescheid v. 2002 aufgehoben hat) Vielen Dank
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 26.04.2009 11:31
 


THEMA:  Re: Wiederaufnahme des Verfahrens Einkommensteuer 2002
Die Aufschlüsselung passt schon. Allerdings kommt mir der Wiederaufnahmegrund seltsam vor - das müsste man sich aber genauer ansehen, was sie erklärt haben.
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