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Verfasst von: chrissti am 26.04.2009 21:25
 


THEMA:  AFA Einrichtung
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage bezüglich Absetzbarkeit der Einrichtung für einen neuen Praxisraum. Kann man alle Einrichtungsgegenstände (Schreibtisch, Sessel, Lampen, Regale, auch geringwertige Einrichtungsgegenstände, bzw. die unter der € 400 Grenze) aufsummieren und dann über einen Zeitraum (z.B. 8 Jahre) abschreiben oder muß jeder Einrichtungsgegenstand einzeln bewertet werden. Danke vielmals, Chrissti
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 26.04.2009 21:25
 


THEMA:  Re: AFA Einrichtung
Es gilt prinzipiell das Einzelbewertungsprinzip. Achten Sie aber auf die Einheitlichkeit von Wirtschaftsgütern, bspw. Sitzgruppen.
Verfasst von: student am 26.04.2009 21:25
 


THEMA:  Re: AFA Einrichtung
m.E. spricht nichts dagegen § 13 (Sofortabschreibung) ist eine Kann-Bestimmung.
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