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Verfasst von: Markus Frey am 27.04.2009 11:50
 


THEMA:  Freier Dienstvertrag
Hallo, ich sitze gerade an meiner E-Steuererklärung für Einzelunternehmer und habe fragen zu - Wohnungs-vermittlungs-provision . Ich arrbeite zuhause, darf 50% meiner Wohnung abschreiben und bin letztes Jahr umgezogen, wie mach ich das mit der Provision? - Arzt - Zahnersatz, wo darf ich diesen anführen? - und wie schreibt man bei Versteuerung des Fahrzeuges die Parkstrafmandate (inkl Mahngebühren usw) vielen Dank
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 27.04.2009 11:50
 


THEMA:  Re: Freier Dienstvertrag
Die Provision können Sie auch anteilig abschreiben. Arztkosten sind außergewöhnliche Belastungen.Dafür gibt es ein eigenes Formular. Theoretisch sind Strafen nicht abzugfsfähig.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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