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Verfasst von: nina8448 am 27.04.2009 11:30
 


THEMA:  diäten
hallo bitte um hilfe bei meiner einkommenssteuererklärung. bin freier dienstnehmer und habe auch diäten erhalten. muß ich, wenn ich die basispauschalierung in anspruch nehme die diäten als einnahme angeben und sind sie dann auch sv pflichtig oder gebe ich nur die einnahmen aus den honoranoten an? vielen dank
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 27.04.2009 11:30
 


THEMA:  Re: diäten
Liebe Nina, Die Diäten sind als Einnahmen mit auf zu nehmen. Nur bei echten Dienstnehmern können diese gleich als Aufwandsersatz angenommen werden, da hier der Arbeitgeber für die steuerlich korrekte Abwicklung verantwortlich ist. Als Selbständige - und das sind Sie als freie Dienstnehmerin - sind Sie selbst dafür verantwortlich und könnten, ohne Pauschlierung, die entsprechenden Kosten im Gegenzug dazu geltend machen. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA
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