Verfasst von:
Rosalia Schlager am
27.04.2009 11:39
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
27.04.2009 11:39
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THEMA: Re: Mindestbezug Geschäftsführer |
Liebe Frau Schlager,
Der Mindestbezug wird sich nach dem Kollektivvertrag bestimmen. Ist im betreffenden KV kein Gehalt für die oberste Leitung vorgesehen dann ist sicherlich die höchste Stufe mit einem angemessenen Zuschlag als ausreichend an zu sehen.
Wenn es keinen KV gibt, dann kann der am ehesten passende KV als Grundlage genommen werden.
Fragen Sie zum "passenden" KV am besten auf der Wirtschaftskammer nach.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis,MBA
www.hochweis.at
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