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Verfasst von: Klaus am 27.04.2009 22:17
 


THEMA:  Wichtige Frage Vorsteuer
Sg. Damen und Herren! Habe im Jahre 2007 ein Einfamilienhaus erbaut in dem ich mein Büro habe. 2007 hab ich 11% von den Investitionskosten als Nutzungseinlage ins Betriebsvermögen überführt und mir die anteilige VSt geltend gemacht. 2008 möchte ich zusätzlich nochmals 9% als Einlage ins Betriebsvermögen einlegen. Kann ich mir auch noch von den 9% die VSt. der Investitionen 2007 holen? Ich bin dann exakt bei 20% betrieblicher Nutzung - geht das noch in Ordnung??? Vielen DANK für die Info!
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