Sg. Damen und Herren!
Habe im Jahre 2007 ein Einfamilienhaus erbaut in dem ich mein Büro habe. 2007 hab ich 11% von den Investitionskosten als Nutzungseinlage ins Betriebsvermögen überführt und mir die anteilige VSt geltend gemacht. 2008 möchte ich zusätzlich nochmals 9% als Einlage ins Betriebsvermögen einlegen.
Kann ich mir auch noch von den 9% die VSt. der Investitionen 2007 holen? Ich bin dann exakt bei 20% betrieblicher Nutzung - geht das noch in Ordnung???
Vielen DANK für die Info!