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Verfasst von: hallo7 am 11.05.2009 10:25
 


THEMA:  Werbungskosten -Arbeitsmittel Computer
Hallo, habe mir im Jahr 2008 eine PC gekauft im Gesamtwert von 1790EUR welchen ich auch beruflich nutze. Macht somit eine Privatanteil(40%) von 716 EUR und ein beruflichen Anteil(60%) von 1074 EUR aus welchen ich verteilt auf 3 Jahre ja abschreiben kann. Nun meine Frage an Euch - muss ich nun bei der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2008 die 1074EUR eintragen oder gedrittelt(1074EUR / 3) die 358 EUR für das Jahr 2008 Bitte um kurze und klare Rückinfo! Danke!
Verfasst von: Jutta Rapp am 11.05.2009 10:25
 


THEMA:  Re: Werbungskosten -Arbeitsmittel Computer
gedrittelt(1074EUR / 3) die 358 EUR für das Jahr 2008
Verfasst von: hijacker am 11.05.2009 10:25
 


THEMA:  Re: Werbungskosten -Arbeitsmittel Computer
Je nachdem wann du den Computer gekauft hast kommt eventuell noch die Halbe Afa ins Spiel. Kauf im ersten Halbjahr 2008 = volle Afa im Jahr 2008 Kauf im zweiten Halbjahr 2008 = halbe Afa im Jahr 2008 volle Afa ist bei dir der um den Privatanteil reduzierte gedrittelte Betrag.
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