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Verfasst von: aprimsch am 29.04.2009 13:29
 


THEMA:  Anschaffungskosten Auto
Guten Tag, ich hätte ein Frage bezüglich einer Neuanschaffung eines Autos. Ich bin selbständig/freiberuflich tätig und habe mir vor 3 Jahre ein neues Auto gekauft. Soweit ich weiß, kann der Anschaffungswert über mehrere Jahre abgesetzt werden. Jetzt würde ich mir aber gerne ein neues Auto kaufen, und meine Frage ist, ob sich das steuerlich negativ für mich auswirken könnte, da das andere Auto vielleicht noch nicht vollständig abgesetzt worden ist. Und kann der Anschaffungswert des neuen Autos dann wieder problemlos abgesetzt werden? Für diese Auskunft wäre ich Ihnen sehr dankbar. Liebe Grüße, Astrid Schölzl
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 29.04.2009 13:29
 


THEMA:  Re: Anschaffungskosten Auto
Liebe Frau Schölzl, Um dies abschließend zu beurteilen müssten man sich die Zahlen dazu genau ansehen. Der Restbuchwert (der Wert, der noch nicht abgeschrieben ist) scheidet jedenfalls aus und wird damit in dem betreffenden Jahr voll zu Kosten. Der damit erzielte Verkaufswert steht dem als Einnahmen gegenüber. Wenn sich daraus ein Gewinn ergibt, dann ist dieser zu versteuern .... vorausgesetzt das Fahrzeug war ein Betriebsgegenstand, was ich jetzt ihrem Text so unterstelle. Wenn sich ein Verlust ergibt, dann reduziert er ihr Einkommen. Auch vom Gewinn und Verlust ist gegebenenfalls der Eigenverbrauchsanteil zu berücksichtigen. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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