Verfasst von:
dagobert am
29.04.2009 13:39
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THEMA: Forschung_in_Italien |
Hallo, habe folgendes Problem.
Bin seit Sommer 2008 an der Universitaet Bologna an
einem Forschungsprojekt beteiligt und beziehe alle
meine Einkuenfte daraus. Hauptwohnsitz ist in
Oesterreich. Meine deutschen Kollegen gehen in so
einem Fall in den ersten beiden Jahren voellig steuerfrei.
Eigentlich muesste ich laut Doppelbesteuerungsabkommen
BGBl. Nr. 125/1985 Art. 20 auch so behandelt werden - oder ?
Bitte um kurze Information,
besten Dank
lg
dagobert
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Verfasst von:
Michaela am
18.07.2009 12:09
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THEMA: RE: Forschung_in_Italien |
Generell ist das in Italien erzielte Einkommen in Italien der Einkommenssteuer zu unterzeihen. Ausnahmen gibt es für Wissenschaftler nur dann, wenn diese Ihren Hauptwohnsitz nach Italien verlegen, was bei Ihnen ja nicht der Fall ist.
Das DBA stellt Sie dann in Österreich steuerfrei, da diese Einkünfte den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit gleichzustellen sind. |
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