Hallo!
Ich habe eine Frage, wo ich mir nicht ganz sicher bin:
Bei einer Gehaltsexekution sind alle Bezüge betroffen, mit Ausnahme der Aufwandsentschädigungen. Dies gilt auch für Provisionen, die im Zuge der Gehaltsabrechnung abgerechnet werden.
Wie ist das allerdings bei Provisionen, die vom Angestellten in Rechnung gestellt werden und außerhalb der Gehaltsabrechnung bezahlt werden? Ist auch hier die Exekution zu berücksichtigen?
Macht es einen Unterschied ob es sich um einen Angestellten oder ein Vorstandsmitglied handelt?
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.
Viele Grüße |
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