hallo,
ich habe eine frage zu meiner arbeitsnehmerveranlagung.
seit Feb 2008 nehme ich an einer berufsbegleitetenden ausbildung teil. die ausbildungskosten trägt mein arbeitgeber. mir bleiben hotel- und fahrtkosten.
- kann ich die hotel- und fahrtkosten bei der arbeitnehmerveranlagung geltend machen, obwohl ich die seminarkosten nicht selber bezahle?
- muss ich bei den rechnungen, die ich von den hotels ausgestellt bekomme auf irgendetwas achten (was drauf stehen soll/nicht soll?)
- ich fahre mit dem pkw meiner eltern zu den ausbildungen, kann ich dafür auch km-geld geltend machen?
besten dank!
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