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Verfasst von: Hubert am 07.05.2009 21:02
 


THEMA:  Umsatzsteuerklärung
Muss ich die ust erklärung gemeinsam mit der einkommenssteuererklärung übermitteln? Habe nähmlich in der ust ein guthaben welches ich gerne rückzahlen möchte. in der einkommenssteuer allerdings eine nachzahlung, die ich noch hinauszögern möchte! Geht das??? DANKE!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 07.05.2009 21:02
 


THEMA:  Re: Umsatzsteuerklärung
Wenn Sie die Einkommensteuererkärung fristgerecht einreichen, sollte es gehen.Nur möglich, dass das Finanzamt die UST nicht alleine veranlagt.
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