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Verfasst von: johanna am 07.05.2009 09:58
 


THEMA:  Selbstständigkeit + freier Dienstvertrag
Sehr geehrte Damen und Herren! Ab dem Jahr 2010 möchte ich gerne (hauptberuflich) selbstständig arbeiten und gleichzeitig ca. 10-15 Stunden im freien Dienstvertrag (15 Euro die Stunde) tätig sein. Ich glaube es gibt ja eine Einkommensgrenze für Selbstständige von 30.000 Euro im Jahr, damit man keine Steuer zahlen muss, sondern nur Sozialversicherung. Stimmt das? Werden dann die Einkünfte aus dem freien Dienstvertrag (die ja die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten und ich somit Sozialversicherung zahle muss) mit denen der Selbstständigkeit zusammengezählt (also dass diese gemeinsam nicht 30.000 Euro überschreiten dürfen)? Wenn ja, die brutto oder netto Beträge? Danke für die Antwort im Vorhinein, mfg, Johanna
Verfasst von: Jutta Rapp am 07.05.2009 09:58
 


THEMA:  Re: Selbstständigkeit + freier Dienstvertrag
Ich glaube es gibt ja eine Einkommensgrenze für Selbstständige von 30.000 Euro im Jahr, damit man keine Steuer zahlen muss, sondern nur Sozialversicherung. Die 30.000 € Jahres-Grenze betrifft die Umsatzsteuer. Einkommensteuer fällt ab einem Jahreseinkommen von 11.000 € an.
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