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Verfasst von: hijacker am 20.05.2009 21:28
 


THEMA:  Mietvertrag ohne USt
Hallo, bin momentan ein bisschen unschlüssig in der im Thema beschriebenen Thematik, deshalbe folgende blöde Fragestellung: Wenn Mietverträge ohne USt ausgestellt werden und man seine Einkommenssteuer Netto berechnet (Vorsteuer kann geltend gemacht werden) welche Beträge gehören denn in die Einkommenssteuer und Umsatzsteuererklärung? Gehe ich recht in der Annahme das die Umsätze aus Miete und Betriebskosten mit 10% und 20% besteuert werden und in die Einkommenssteuer die Netto Beträge reinkommen. Denn ich kann mir nicht vorstellen das es so ist das ich auf Grund der nicht angegebenen USt die Brutto-Miete und Brutto-Betriebkosten sowohl in USt als auch ESt-Erklärung einpflege. Im Umkehrschluss würde das nämlich heißen das sich eine Geltendmachung von Vorsteuern sowieso immer lohnt, da man ja keine Umsatzsteuer zahlt und nur durch eine einzige zu zahlende Rechnung Vorsteuern generiert.
Verfasst von: dIdI am 20.05.2009 21:28
 


THEMA:  Re: Mietvertrag ohne USt
es gibt sowohl die netto, als auch die bruttomethode. bei der bruttomethode gelten ust-zahlungen ans finanzamt auch als werbungskosten.
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