Verfasst von:
CB am
13.05.2009 06:38
|
|
THEMA: SVA |
Sehr geehrete Damen und Herren!
Ist es als Neuunternehmer mit Gewerbeschein im ersten oder zweiten Jahr möglich bei der SVA die (als minimal festgesetzte) Beitragsgrundlage für die Pensionsversicherung freiwillig zu erhöhen?
Die Rationale wäre einer hohen Nachzahlung im Folgejahr zu entgehen, da dies zu insgesamt höheren Kosten führen kann wenn im Folgejahr bspw. der Gewinn so niedrig ist, dass er kaum besteuert wird und ein Abzug der Nachzahlungskosten dann kaum etwas bringt.
Besten Dank!
|
|
|
Verfasst von:
Franz W. BERNHARDT am
13.05.2009 06:38
|
|
THEMA: Re: SVA |
Selbstverständlich können Sie höhere Vorauszahlungen leisten, diese betreffen allerdings nicht nur die PV sondern auch die KV. Kontaktieren Sie einfach Ihre SVA-Bezirksstelle.
|
|
|
|