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Verfasst von: Christine W am 13.05.2009 20:14
 


THEMA:  Kleinunternehmer & Umsatzsteuergrenze
Guten Tag! Ich bin Kleinunternehmerin, verrechne keine Umsatzsteuer, und habe im Jahr 2008 EUR 34.000,-- Kunden in Rechnung gestellt. Habe im Internet recherchiert und bin nun etwas verwirrt: Welcher Wert wird für die Grenzenberechnung herangezogen? Die tatsächlichen EUR 34.000,-- (somit 4.000,-- über der Grenze) oder der tatsächliche Wert abzgl. einer unterstellten Ust(EUR 34.000,--/1,2 = 28.333,--) Herzlichen Dank Christine W
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 13.05.2009 20:14
 


THEMA:  Re: Kleinunternehmer & Umsatzsteuergrenze
Die Grenzenberechnung bezieht sich auf die ausgestellten Umsätze ohne fiktive USt. Sie können jedoch einmal in fünf Jahren die Grenze um 15% übersteigen, ohne die Kleinunternehmerregelung zu verlieren. Das geht sich also bei Ihnen aus.
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