Guten Tag!
Ich bin Kleinunternehmerin, verrechne keine Umsatzsteuer, und habe im Jahr 2008 EUR 34.000,-- Kunden in Rechnung gestellt.
Habe im Internet recherchiert und bin nun etwas verwirrt: Welcher Wert wird für die Grenzenberechnung herangezogen?
Die tatsächlichen EUR 34.000,-- (somit 4.000,-- über der Grenze) oder der tatsächliche Wert abzgl. einer unterstellten Ust(EUR 34.000,--/1,2 = 28.333,--)
Herzlichen Dank
Christine W
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