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Verfasst von: daniela s am 13.05.2009 20:10
 


THEMA:  einnahmen-ausgabenrechnung pflichtversicherung
Guten Tag, ich bin selbständig tätig und habe eine Frage zur E/A Rechnung: zu den Betriebsausgaben zählen Beiträge zur Pflichtversicherung. Sind diese Beiträge die Summe, welche die SVA vorschreibt, oder nur Teile davon? Aufgelistet sind: Unfallversicherungsbeitrag, Pensionsversicherungsbeitrag, Krankenversicherungsbeitrag, Selbständigenvorsorgebeitrag, Kostenteile/Geldleistungen, Berichtigung Pensionsvers.beitr., Berichtigung Krankenvers.beitr. vielen dank :), daniela s
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 13.05.2009 20:10
 


THEMA:  Re: einnahmen-ausgabenrechnung pflichtversicherung
Alles sind Betriebsausagben mit Ausnahme der Kostenteile/Geldleistungen. Die sind allenfalls als aussergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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