Folgender Sachverhalt: Nach dem Abschluss eines Diplomstudiums arbeitet jemand als Projektleiter in der Forschungs- und Entwicklungsabteilung eines großen Industriebetriebes als vollzeitbeschäftigter Angestellter. In der Freizeit wird, um den beruflichen Aufstieg zu erleichtern, eine Dissertation in engem fachlichem Zusammenhang mit dem aktuellen Arbeitsgebiet verfasst. Der Arbeitgeber weiß über diesen Umstand Bescheid, eine Erfordernis dazu wurde aber seinerseits nicht geäussert. Auch gibt es keine zeitliche Freistellung für das Verfassen der Arbeit oder den Besuch von Lehrveranstaltung bzw. zur Ablegung von Prüfungen im vorgeschriebenen Umfang an der Universität. Dementsprechend finden Lehrveranstaltungsbesuche ausschließlich in der Freizeit statt und besitzen folglich auch keinen Dienstreisecharakter.
Können die für den Besuch von Lehrveranstaltungen und die Ablegung von Prüfungen anfallenden Fahrtkosten vom Wohnort zum Ort der Universität im Rahmen der Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden?
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