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Verfasst von: Thomas am 02.06.2009 16:10
 


THEMA:  Bitte um Hilfe bei Reisekosten
Guten Morgen, ich versuche gerade, meine Arbeitnehmerveranlagung für letztes Jahr zu machen und hätte folgende Fragen zu Werbungskosten. Ich habe letztes Jahr eine berufsbegleitende Ausbildung gemacht (jeden Freitag und Samstag). Darüber hinaus bin ich 2x je 1 Woche weggeflogen (Auslandsaufenthalt im Rahmen der Ausbildung). Wie verfahre ich hier mit den Reisekosten? Kann ich die Anreisen zum Ausbildungsort (auch am Sa von zu Hause zur Ausbildungsstätte und zurück) zu den jeweiligen Sätzen angeben, d.h. bis 1.7.08 zu 0,38 Euro/km und ab 1.7.08 0,42 Euro/km? Wie sind die Reisekosten (Flug, Hotel, Verpflegung) für die Auslandsaufenthalte (einmal London, einmal Schweiz) zu verbuchen? Die Rechnungen habe ich alle aufgehoben. Gebe ich diese Beträge + Tagessätze an oder NUR die Tagessätze? Wie hoch müssen die Tagessätze sein? Wäre sehr nett, wenn Sie mich hier unterstützen. Liebe Grüße, Tom
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 02.06.2009 16:10
 


THEMA:  Re: Bitte um Hilfe bei Reisekosten
Sie können alle von Ihnen genannten Kosten geltend machen.Nur statt der Verpflegskosten die Tagsätze. Tagsatz Schweiz:36,80 € London: 41,40 €
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